Ahmad Othman
IT-Administrator
Über die Person
wurde vom Land Nordrhein-Westfalen entlassen, nachdem das Innenministerium die Organisation verboten hatte, in der er aktiv war. Im Zuge des Verbots wurden seine Wohnung und sein Arbeitsplatz durchsucht. Im Kündigungsverfahren wurde ihm unter anderem zur Last gelegt, dass er das Vereinsverbot vor Gericht anficht und sich öffentlich dagegen wehrt. Seine Inanspruchnahme des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz wurde dabei als Beleg für eine angeblich „verfassungswidrige Gesinnung“ herangezogen. Gegen die Kündigungen klagte er erfolgreich und gewann bislang zweimal vor dem Arbeitsgericht. Trotzdem weigert sich das Land NRW bis heute, ihn wiederzubeschäftigen, und versucht mit immer neuen Maßnahmen und Verfahren, seine Entlassung durchzusetzen.
Am 16. Mai 2024 hat das NRW-Innenministerium nicht nur die Wohnungen von vier Aktivistinnen und Aktivisten der Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) durchsucht, sondern auch den Arbeitsplatz von Ahmad Othman, einem der vier Betroffenen und einem der Kläger gegen das Verbot von PSDU. Außerdem wurden im Rahmen der Razzien bei Ahmad, der als ITler arbeitet, mehrere Geräte von der Polizei beschlagnahmt, die Ahmads Arbeitgeber gehören. An seinem Arbeitsplatz wurde allerdings nichts von den Beamten entwendet.
Von Befangenheit …
Der Durchsuchungsbeschluss für Ahmads Arbeitsplatz wurde noch am 16. Mai innerhalb weniger Stunden von Richterin Houben unterzeichnet – derselben Richterin, die auch alle anderen, auf Lügen basierenden Durchsuchungsbeschlüsse gegen PSDU unterzeichnet,[1] die mehrfach und unter der Anwendung von Kontaktschuld-Argumenten die Parole „From the River to the Sea Palestine will be free“ verboten[2] und die das Komitee gegen das PSDU-Verbot bedroht hat,[3] und gegen die wegen all dem mittlerweile Befangenheitsanträge laufen.[4]
Die Arbeitsplatzdurchsuchung und die Kriminalisierung von PSDU durch die Repressionsbehörden sowie die Propaganda der Mainstream-Presse, die PSDU unhinterfragt als „Terror-„ und „Hamas-Unterstützer“ diffamierten, haben dazu geführt, dass Ahmad seitdem nicht mehr arbeiten durfte. Am 20. Juni 2024 wurde Ahmad aufgrund seiner Mitgliedschaft bei der PSDU von seinem Arbeitgeber suspendiert!
… zum Berufsverbot
Am 14. November 2024, fast genau sechs Monate nach dem PSDU-Verbot und nur einen Tag, bevor das Oberverwaltungsgericht NRW den Eilantrag gegen das Verbot ablehnte,[5] erhielt Ahmad seine finale Kündigung zum 31. Dezember 2024. Die Begründungen lauteten unter anderem:
- Angebliche verfassungswidrige Gesinnung wegen Ahmads Mitgliedschaft bei PSDU.
- Die Tatsache, dass Ahmad sich nicht von PSDU distanziert hat und sich an der Klage gegen das Verbot beteiligt.
- Der Umstand, dass Ahmad sich geweigert hat, sich in einem mündlichen Gespräch zum Verbot zu äußern, und lediglich bereit war, schriftlich Stellung zu nehmen – was der Arbeitgeber offensichtlich nicht akzeptieren wollte.
- Ahmads Aussagen in seiner Rede auf dem Palästina-Kongress in Wien6.
Der Arbeitgeber hat in dem Kündigungsschreiben ein YouTube-Video[6] angeführt und behauptet, dass Ahmad für den Job ungeeignet sei.
Zusätzlich unterstellt ihm sein Arbeitgeber, er könnte seine Position als ITler dazu nutzen, das bestehende Firmennetzwerk für persönliche Zwecke zu missbrauchen. Dies ist eine unverschämte Diffamierung, die das Vertrauen in Ahmads Aufrichtigkeit und Kompetenz untergraben soll und ihm letztlich Straftaten unterstellt, ohne dass es je einen Grund zu dieser Annahme gegeben hat.
Jeder zukünftige Arbeitgeber solle sich hüten, ihn als ITler zu beschäftigen. Damit kommt die Kündigung faktisch einem Berufsverbot gleich.
Die einzige Chance: kämpfen und solidarisch bleiben!
Heute trifft es Ahmad, gemeint sind aber wir alle! Wir wissen auch von vielen anderen, die ihre Jobs seit dem 7.10.2023 verloren haben – manche haben sich erfolgreich gewehrt. Lassen wir es nicht zu, dass in Deutschland das Mittel der Berufsverbote wieder zur repressiven Normalität wird! Palästinasolidarität ist kein Verbrechen!
Am Freitag, den 29.11.2024, hat Ahmad Kündigungsschutzklage erhoben und wird weiterhin alle juristischen Mittel nutzen, um seinen Job zurückzubekommen. Unterstützen wir ihn dabei: Spendet weiter, damit er sich gute Arbeitsrechtler leisten kann!
Macht euch selbst ein Bild: Schaut euch seine Rede auf YouTube an, hinterlasst gerne einen Like und einen positiven Kommentar, um ein Zeichen zu setzen.
Und natürlich: Teilt die Beiträge des Komitees, ladet Ahmad und Leon ein, organisiert Veranstaltungen, informiert euch und andere und demonstriert, dass wir alle zusammenhalten!
Am 26. März 2026 urteilte das Arbeitsgericht Dortmund, dass auch die zweite Kündigung von Ahmad durch das Land NRW unwirksam ist, und hob diese auf. Ein weiterer Sieg für Ahmad und gleichzeitig eine herbe Niederlage für das Land NRW!
Nachdem bereits im April 2025 die erste Kündigung aufgrund von Rechtsfehlern für unwirksam erklärt wurde, verfasste das Land kurz darauf eine zweite Kündigung mit denselben Fehlern – und neuen obendrein – und hoffte offenbar , dass dies nicht auffallen würde.
Nicht nur, dass die zweite Kündigung schon allein formal rechtswidrig war, da sie ohne neue Begründungen ausgesprochen wurde und zudem eine unzulässige Kettenkündigung darstellt. In der nun anberaumten Verhandlung zeigte sich, dass das Land NRW selbst nach knapp 1,5 Jahren noch immer nicht in der Lage war, seine haltlosen Vorwürfe gegen Ahmad zu belegen. Als die Richterin die Gegenseite gezielt nach Fehlverhalten Ahmads oder nach konkreten Anhaltspunkten dafür, dass er ein Sicherheitsrisiko darstelle, fragte, musste diese zugeben, dass Ahmads Arbeitsverhältnis zu keinem Zeitpunkt Grund für Beanstandungen bot.
Ebenfalls skandalös ist, dass ein Land, das nicht nur an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden ist, sondern diese auch schützen muss, eben diese missachtet und damit jedes Verständnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit Füßen tritt. Trotz einer Vielzahl von eigens beschäftigten Juristen sowie einer zusätzlich beauftragten Großkanzlei zeigte sich das Land NRW wiederholt unfähig, Fristen einzuhalten. Doch selbst durch diese Verfahrens-verzögerungen schaffte es das Land nicht, alle Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Stattdessen wurden Dokumente, insbesondere unter Bezug auf Urteile aus November und Januar zur Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“, erst einen Tag vor der Verhandlung eingereicht, um eine angebliche Strafbarkeit und verfassungsfeindliche Gesinnung von Ahmad zu bestätigen. Das hatte zur Folge, dass weder die Vorsitzende Richterin noch Ahmad oder sein Anwalt ausreichend Zeit hatten, diese Unterlagen zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.
Da die Argumente des Landes NRW ins Leere zu laufen drohten, verschärfte es seine Rhetorik und versuchte, Ahmad noch vehementer als angeblichen „Verfassungsfeind“ abzustempeln. Unter Missachtung jeglicher juristischer Professionalität wurden Behauptungen plötzlich zu Tatsachen. So wurde die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ trotz gegenteiliger Rechtsauffassungen und Urteile einfach als Kennzeichen der Hamas dargestellt.
Besonders absurd und ein offensichtlicher und verzweifelter Einschüchterungsversuch: Mitten in einem arbeitsrechtlichen Prozess erklärte das Land plötzlich, sich die Erstattung einer Strafanzeige gegen Ahmad wegen der Verwendung der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ sowie des Verwendens des roten Dreiecks vorzubehalten.
Wohl ebenfalls aus Verzweiflung versuchte das Land, Ahmad auch noch „schwere Beleidigung“ vorzuwerfen. Ihre Begründung: Ahmad habe im Zusammenhang mit dem PSDU-Verbot auf dem Palästina-Kongress in Wien das Wort „Schwachsinn“ verwendet. Gleichzeitig sei es unzumutbar, dass Ahmad auf den Umstand hingewiesen hatte, dass der damalige NRW-Innenminister Herbert Reul das Verbot erst dann durchsetzte, nachdem ein Korruptionsskandal um ihn aufgedeckt wurde.
In welcher Welt eine solche Taktik Erfolg haben sollte, wissen wohl nur das Land NRW und seine Anwälte. Die Richterin schien es jedenfalls nicht überzeugt zu haben: sie urteilte im Sinne Ahmads. Das schriftliche Urteil steht noch aus. Sobald es uns zur Verfügung steht, werden wir es auf dieser Webseite veröffentlichen, sodass Ihr es wie bisher in transparenter Weise nachlesen könnt.
Skandal: Angriff durch Polizisten vorm Gerichtsgebäude
Kurzzeitig getrübt wurde die Stimmung durch einen brutalen Angriff auf Ahmad unmittelbar nach der Verhandlung. Vor dem Gerichtsgebäude befand sich eine angemeldete Kundgebung zu Ahmads Unterstützung. Auf dieser bedankte sich Ahmad bei allen Anwesenden für ihre Solidarität und stimmte Parolen an. Kurz darauf tauchten etwa fünf Polizeibeamte hinter ihm auf. Mit gezückten Schlagstöcken wurde Ahmad aus der Menge gezerrt, mit der fadenscheinigen Begründung, er hätte mit der Parole „Yallah Intifada“ eine Straftat begangen. Eine Parole, die bereits in zahlreichen Urteilen als nicht strafbar anerkannt wurde, darunter im Prozess gegen Leon von PSDU. Entsprechende Auflagen gab es an diesem Tag ebenfalls nicht. Die Polizisten gaben im Nachhinein zu, Ahmads Identität bereits gekannt zu haben und wussten sogar von der eben erst stattgefundenen Verhandlung. Trotzdem sei dies der einzige Weg gewesen, ihn nach seinen Personalien zu „fragen“.
Das Land NRW zeigt einmal mehr, dass es mit allen Mitteln versucht, Ahmad einzuschüchtern. Wenn es vor Gericht schlecht läuft, schickt man eben seine Schlägertrupps.
Ahmad und sein Anwalt Roland Meister wollen Dienstaufsichtsbeschwerde stellen und die Polizisten anzeigen.
Auf Ahmad wartet nun potenziell eine Anzeige und auch das Land NRW wird die kassierte Niederlage sicher nicht hinnehmen und in Berufung gehen. Der Versuch, Ahmad mit allen Mitteln zu zermürben und finanziell auszulaugen, hört nicht auf.
Wir sind deshalb weiterhin auf eure Spenden angewiesen, um Ahmad und auch die weiteren Betroffenen vom PSDU-Verbot bei ihren Klagen und Prozessen zu unterstützen. Jede Spende hilft!
Dieser Sieg ist nur einer vielen weiteren, die noch erkämpft werden müssen. Wir hören nicht auf, bis das PSDU-Verbot zurückgenommen und Ahmads Berufsverbot aufgehoben wird!